Sollte der Wunsch nach einer Feuerbestattung bestehen, wird der Verstorbene nach dem Eintritt des Todes von einem Bestatter in ein Krematorium überführt. In Deutschland ist ausschließlich eine Einäscherung im Sarg erlaubt. Circa zwei Stunden dauert der Verbrennungsprozess. Danach wird die Asche des Verstorbenen in eine Aschenkapsel gegeben und luftdicht verschlossen. Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung über die Art der Bestattung abgegeben haben muss und dass der Leichnam vor der Kremation ein zweites Mal ärztlich untersucht werden muss. Spätere Untersuchungen, etwa aufgrund kriminaltechnischer Zweifel, sind nach der Einäscherung unmöglich.
Im Anschluss an die Kremation kann die Urne beigesetzt werden. Ein Wandel in der Bestattungskultur und die Zunahme von Verbrennungen bringen es mit sich, dass viele Hinterbliebene auf alternative Beisetzungsvarianten nicht nur innerhalb der Friedhöfe ausweichen.
Bei einer Kremation – Verbrennung sollte man jedoch bedenken, dass dafür ein sehr hoher Aufwand an Energie benötigt wird und oftmals zusätzlich Schadstoffe in Luft und Boden freigesetzt werden können.
Hier steht an erster Stelle die Beisetzung in einem Urnengrab oder in Urnengemeinschaftsanlagen. Ebenso wie bei der Erdbestattung haben Sie auch bei einem klassischen Urnenbegräbnis die Möglichkeit, einen Grabstein aufzustellen und Trauerrituale durchzuführen - beispielsweise durch das Anzünden einer Kerze oder der Bepflanzung des Grabes. Lediglich Grab und Grabstein sind kleiner als bei einer Erdbestattung. Sie haben mit einer Urnengrabstätte alle Möglichkeiten einer schönen Grabgestaltung. Optimal ist eine Größe von 100/100cm oder 80/80 cm, sofern es die Friedhofssatzung zulässt.
Durch die Verbrennung des Leichnams ist bei der eigentlichen Bestattungsfeier keine vorherige Aufbahrung möglich. Menschen, die den Verstorbenen ein letztes Mal sehen und Abschied nehmen möchten, erhalten dazu keine Gelegenheit, sondern können sich lediglich von der verschlossenen Urne verabschieden. Es ist allerdings möglich, den Toten einige Tage vor der Verbrennung und der eigentlichen Bestattung in der Leichenhalle aufzubahren und eine Gedenkfeier abzuhalten, der Sarg wird im Anschluss wieder abgeholt und ins Krematorium gebracht.
Viele Friedhofsträger bieten mittlerweile bei einer Feuerbestattung die vorläufige Beisetzung in einer Urnenwand, einem sogenannten Kolumbarium an. Ursprünglich aus dem mediterranen Raum kommend, ist eine Urnennischenwand in der Regel eine gemauerte oder in Beton ausgeführte Architektur zur Unterbringung von Urnen. Die Verwahrnischen sind gleichförmig und mit einheitlichen Platten zum Beschriften versehen. Nach Ablauf der Belegungsfrist wird die Urne in einem Sammelgrab beigesetzt und findet erst hier die endgültige Ruhe.
Abgesehen von der Vorläufigkeit der Bestattung, ist in den meisten Fällen eine solche Urnenverwahrung auch aus mehreren anderen Gründen nicht wirklich überzeugend, sondern eher ein Versuch der Gemeinden, kostengünstige und pflegeleichte Bestattungsarten zu schaffen. Falls Sie sich eine Bestattung in einem Kolumbarium vorstellen können, sollten Sie vorab genau überlegen, ob Ihnen Trauerrituale wichtig sind: Kerzen anzuzünden, ein Grab zu bepflanzen oder persönliche Dinge auf die Grabstätte zu legen, sind bei einer Urnenwand schlecht möglich. Zudem kann die räumliche Enge beklemmend wirken und die gleichzeitige Anwesenheit fremder Menschen zum immensen Störfaktor in der Trauerbewältigung werden.